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Was bedeutet was? Begriffe kurz erklärt

Um Ihnen das Verständnis in Bezug auf den Energieausweis zu vereinfachen, finden Sie an dieser Stelle eine kurze Erklärung zu den wichtigsten Begriffen zum Thema Energieausweis.

Endenergiewert - ein theoretisch berechneter Wert: Die Berechnung auf das Gebäude erfolgt theoretisch. Je niedriger der Wert, desto weniger Energieverlust findet in einem Haus statt. Um den Wert so niedrig wie möglich zu halten oder zu gestalten bietet es sich an, Fenster mit Wärmeschutzverglasung einzubauen, Immobilienanzeigenfür eine gute Wärmedämmung des Hauses zu sorgen und eine effiziente Anlagentechnik- und Steuerung zu verwenden.

Primärenergiebedarf - Umweltverträglichkeit der Energienutzung: Es wird dabei die Energiemenge berücksichtigt, die zur Deckung des Energiebedarfs von Nöten ist. Es fließt auch die Energiemenge hinein, die bereits vorher benötigt wird und außerhalb des Systems stattfindet, wie beispielsweise bei der Gewinnung, Verbrennung usw. der eingesetzten Stoffe.

Verbrauchsausweis versus Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis - Heiz-Verbrauch der vergangenen Jahre: Für diesen Energieausweis liegt die Berechnungsgrundlage in der Berechnung des Energieverbrauchs durch Heizen der vergangen drei Jahre. Der Berechnung erfolgt mit den Werten des individuellen Verbrauchs aller Bewohner. Beim Bedarfsausweis erfolgt die technische Analyse des gesamten Gebäudes: Für diesen Energieausweis wird eine aufwändige und umfangreiche Analyse des gesamten Gebäudes vorgenommen. Der Zustand von Dach, Wänden, Heizung und Fenstern wird genauestens begutachtet und objektiv bewertet. Die Daten für diesen Energieausweis sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten.

Welche Gesetze gibt es zum Energieausweis

EnEV - Energieeinsparverordnung: Diese Verordnung beinhaltet bauliche und technische Standardanforderungen bezüglich effizienten Energieverbrauchs eines Gebäudes. Außerdem gibt es noch das EEWärmeG - Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz: Dieses Gesetz führt die Pflicht ein, beim Neubau eines Gebäudes erneuerbare Energien zu verwenden. Das heißt also, dass die Neubauten zu einem gewissen Prozentsatz mit erneuerbaren Energien versorgt werden sollen. Der Prozentsatz ist dabei vorgeschrieben.

Welche Angaben müssen Sie bei Immobilienanzeigen machen

Wer ab dem 1. Mai 2014 eine Immobilienanzeige für einen Verkauf oder eine Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung in einer Zeitung oder im Internet aufgeben will, ist nach § 16a der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes in die Anzeige aufzunehmen. (Quelle: BMWi)

Die Art des Energieausweises
Den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
Das im Energieausweis genannte Baujahr
Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

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