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EnEv

Energieeffizienz für Wohn-, Büro- und Betriebsgebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten und ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden". Die neue EnEV ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Die EnEV regelt zum Beispiel die Energieausweise für Immobilien, die Anforderungen in Bezug auf Energie für Neubauten und die Anforderung in Bezug auf Energie für Modernisierung und Erweiterung.

Energieausweise und Co.: Welche Gebäude sind betroffen?

Die Verordnung gilt für alle Gebäude(teile), die beheizt oder gekühlt werden. Für Gebäude, die diesen energetischen Aufwendungen nicht regelmäßig erliegen, gelten Sonderregelungen bei der EnEV.

Was ist neu an der EnEV von 2014?

Durch die Regelungen der Energieeinsparverordnung 2014 soll der Jahres-Primärenergiebedarf um etwa 25 % gesenkt werden. Außerdem soll dadurch die Wärmedämmung von Gebäudehüllen erhöht werden. Darüber hinaus müssen Decken oberer Geschosse bis 2016 gedämmt werden, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen.

Wer kann Ihnen helfen Ihre Fragen zu beantworten?

Um die Energieeinsparverordnung zu verstehen und die Konsequenzen einschätzen zu können, bedarf es viel Recherche und einem fundierten und fachlichen Wissen. Das ist für Laien häufig schwierig. Wer steht Ihnen also zur Verfügung, um Sie über Maßnahmen und Regeln der Energieeinsparverordnung aufzuklären? Verbände, Fachfirmen und Architekten können Ihnen hilfreiche Tipps und Informationen zu möglichen Sanierungsmaßnahmen geben. Im Zweifelsfall hilft auch ein Rechtsanwalt bei individuellen Streitigkeiten zum Thema EnEV weiter.

Bis zu 15000€ Bußgeld bei fehlendem Energieausweis oder nicht vorgelegten Energieausweis, ab 1.Mai 2015. 

Zeigen Sie bei einer angestrebten Neuvermietung oder Verkauf, unaufgefordert den Energieausweis bei der Besichtigung vor. (EnEV 2014 | Abschnitt 5 |§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen)

Und bei allen Fragen zum Energieausweis, sind Sie bei mir genau richtig.